Arbeitnehmerüberlassung am Bau: Das ist zu beachten

Leiharbeit und Kollegenhilfe am Bau können ein sinnvolles Mittel bei schwankender Auftragslage sein. Doch Leiharbeit ist im Bauhauptgewerbe verboten.

Für das Bauhauptgewerbe gelten spezielle Vorgaben bei der Arbeitnehmerüberlassung. Die Rechtsberaterin Viola Bischoff vom Team Recht der Handwerkskammer Konstanz erklärt, was bei der Stellenbesetzung in einem Leiharbeitsverhältnis zu beachten ist. Den gesetzlichen Rahmen für Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer gibt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vor, auf deren wichtigste Aspekte sie im Interview eingeht.